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IBM Informix Enterprise Edition V15.0

Program ID: 5725-A39

Published date: November 19, 2024

Country: All Countries

Reference: L-UQBP-JH5Y7R-01-11-2024-zz-de


LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommen folgende Bedingungen zur Anwendung Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (i125-3301-15).

Programmname (Programmnummer):
IBM Informix Enterprise Edition V15.0 (5725-A39)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Unterstützungsprogramme

Der Lizenznehmer darf die nachstehend aufgeführten Unterstützungsprogramme nur zur Unterstützung seiner Nutzung des Hauptprogramms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Der Ausdruck "nur zur Unterstützung seiner Nutzung" umfasst lediglich notwendige Nutzungen oder Nutzungen, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms stehen. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Einem Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, die für die Nutzung des Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer gelten. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Der Lizenznehmer muss ausreichende Berechtigungen für das Programm als Ganzes erwerben, um die Installation und Nutzung aller Unterstützungsprogramme abzudecken, außer wenn in diesem Lizenzinformationsdokument separate Berechtigungen bereitgestellt werden. Beispiel: Angenommen, dieses Programm würde auf VPC-Basis (Virtual Processor Core, virtueller Prozessorkern) lizenziert und der Lizenznehmer würde das Hauptprogramm oder ein Unterstützungsprogramm auf einer 10-VPC-Maschine und ein anderes Unterstützungsprogramm auf einer zweiten 10-VPC-Maschine installieren, dann müsste er 20 VPC-Berechtigungen für das Programm erwerben.

Unterstützungsprogramme:
IBM Informix Client SDK V15.0
IBM Informix JDBC Driver / Embedded SQL V15.0


Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen Berechtigungen nicht berücksichtigt werden

Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten gemäß den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese Komponenten werden bei der Ermittlung der erforderlichen Anzahl an Berechtigungen für das Programm aber nicht einbezogen.
IBM Informix Client SDK (CSDK)
IBM Informix Connect Runtime
IBM Informix ESQL/C Runtime
IBM Informix JDBC Driver/Embedded SQL

Modifizierbarer Code einer Drittpartei

Soweit IBM in der NOTICES-Datei den Code einer Drittpartei als "Modifizierbaren Code einer Drittpartei" bezeichnet, ist der Lizenznehmer berechtigt, 1) den Modifizierbaren Code einer Drittpartei zu modifizieren und 2) die Programmmodule, die direkt mit dem Modifizierbaren Code einer Drittpartei verbunden sind, zurückzuentwickeln, vorausgesetzt, dies geschieht ausschließlich, um die Modifikationen des Lizenznehmers an einem solchen Code einer Drittpartei zu debuggen. Die Service- und Unterstützungsverpflichtungen von IBM gelten, sofern vorhanden, nur für das unmodifizierte Programm.

Separat lizenzierter Code

Jede in der NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführte Komponente gilt als "Separat lizenzierter Code", der gemäß den Bedingungen der maßgeblichen Drittanbieter-Lizenzvereinbarung und nicht gemäß dieser Vereinbarung für den Lizenznehmer lizenziert wird. Die Drittanbieter-Lizenzvereinbarungen sind in den NON_IBM_LICENSE-Dateien enthalten, die dem Programm beigepackt sind. Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen in der jeweiligen NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Drittanbieter-Lizenzvereinbarung, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung und übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gewährleistung für den separat lizenzierten Code; dies gilt insbesondere in Bezug auf Rechtsmängel, die Freiheit von Rechten Dritter, das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
(b) IBM haftet nicht für unmittelbare und mittelbare Schäden oder Folgeschäden, wie beispielsweise Datenverlust, entgangene Einsparungen und entgangenen Gewinn hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Berechtigter Benutzer mit Zugriff auf eine Einzelinstallation

"Berechtigter Benutzer mit Zugriff auf eine Einzelinstallation" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein berechtigter Benutzer ist eine eindeutig identifizierbare Person, der Zugriff auf das Programm erteilt wird. Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird. Das Programm kann auf beliebig vielen Computern oder Servern installiert werden, wenn aber der berechtigte Benutzer Zugriff auf mehr als eine Installation des Programms hat, benötigt er eine separate Berechtigung für jede Installation. Der Lizenznehmer muss für jeden berechtigten Benutzer, dem in irgendeiner Weise direkter oder indirekter (zum Beispiel über ein Multiplexing-Programm, eine Einheit oder einen Anwendungsserver) auf eine Programminstallation erteilt wird, eine separate, dedizierte Berechtigung erwerben. Eine Berechtigung für einen berechtigten Benutzer ist diesem eindeutig zugeordnet und darf weder gemeinsam genutzt noch neu zugeordnet werden, außer zur permanenten Übertragung der Berechtigung für einen berechtigten Benutzer auf eine andere Person.

Jede Datenverarbeitungseinheit, die die Ausführung einer Reihe von Befehlen, Prozeduren oder Anwendungen durch das Programm anfordert oder eine Reihe von Befehlen, Prozeduren oder Anwendungen von dem Programm zur Ausführung empfängt oder auf andere Weise von dem Programm verwaltet wird, wird als separater Benutzer des Programms angesehen und benötigt eine Berechtigung, so als wäre diese Einheit eine Person.

Prozessor-Value-Unit (PVU)

"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU-Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die Website PVU-Lizenzierung für Distributed Software unter https://www.ibm.com/software/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip hat z. B. zwei Prozessorkerne.

Der Lizenznehmer kann das Programm (sofern unterstützt) mit Full-Capacity-Lizenzierung, Sub-Capacity-Lizenzierung (https://www.ibm.com/software/passportadvantage/subcaplicensing.html) oder Container-Lizenzierung (https://www.ibm.com/software/passportadvantage/containerlicenses.html) einsetzen. Auf den verlinkten Websites sind weitere Informationen zu finden.

Zusätzlich zu den direkt für das Programm erforderlichen Berechtigungen muss der Lizenznehmer PVU-Berechtigungen für das Programm erwerben, die die Prozessorkerne für die Systeme, auf denen sich die von dem Programm verwalteten oder verarbeiteten Ressourcen befinden, hinreichend abdecken.

Virtueller Prozessorkern

"Virtueller Prozessorkern" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein physischer Server ist ein physischer Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein-/Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder eine oder mehrere Clienteinheiten ausführt. Wenn Racks, Bladegehäuse oder andere vergleichbare Geräte verwendet werden, gilt jede trennbare physische Einheit (z. B. ein Blade oder eine in einem Rack installierte Einheit) mit den erforderlichen Komponenten selbst als separater physischer Server. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer, der durch Partitionierung der in einem physischen Server vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter physischer Server. Ein Prozessorkern ist eine Funktionseinheit in einer Computereinheit, die Befehle interpretiert und ausführt. Ein Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder mehreren Rechenwerken für arithmetische oder logische Operationen. Ein virtueller Prozessorkern ist ein Prozessorkern in einem nicht partitionierten physischen Server oder ein virtueller Kern, der einem virtuellen Server zugeordnet ist. Der Lizenznehmer muss für jeden virtuellen Prozessorkern, der dem Programm zur Verfügung steht, Berechtigungen erwerben.

Der Lizenznehmer kann das Programm (sofern unterstützt) mit Full-Capacity-Lizenzierung, Sub-Capacity-Lizenzierung (https://www.ibm.com/software/passportadvantage/subcaplicensing.html) oder Container-Lizenzierung (https://www.ibm.com/software/passportadvantage/containerlicenses.html) einsetzen. Auf den verlinkten Websites sind weitere Informationen zu finden.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

1) Hochverfügbarkeitskonfigurationen/Failover-Konfigurationen

Für sekundäre Server mit hoher Verfügbarkeit (H/A) für das Clustering, wenn nur ein sekundärer Server als Backup- / Failover-Server fungiert, kann dieser ohne zusätzliche Lizenzberechtigungen für das Programm bereitgestellt werden. Wenn jedoch für Vorgänge der Data Manipulation Language (Lesen, Schreiben oder Löschen) ein sekundärer H/A-Cluster-Server verwendet wird, muss der sekundäre Server vollständig lizenziert werden und dieselbe Lizenzmetrik wie der primäre Server verwenden; für Backup Operationen, die auf dem sekundären Server ausgeführt werden, ist jedoch nicht erforderlich, dass der sekundäre Quellserver lizenziert wird Shared Disk Secondary (SDS) Server müssen immer lizenziert werden, und zwar mit der gleichen Lizenzmetrik wie der primäre Server.

L/N: L-UQBP-JH5Y7R
D/N: L-UQBP-JH5Y7R
P/N: L-UQBP-JH5Y7R


Alle hier gemachten Angaben zur Lizenzierung sind rein informativ und ohne Gewähr!
Wir verweisen als Referenz auf die Quellen der IBM: L-UQBP-JH5Y7R-01-11-2024-zz-de