IBM Informix Innovator-C Edition V15.0
Program ID: 5725-A38
Published date: November 19, 2024
Country: All Countries
Reference: L-UACL-QZP8WB-01-11-2024-zz-de
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommen folgende Bedingungen zur Anwendung Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (i125-5589-06).
Programmname (Programmnummer):
IBM Informix Innovator-C Edition V15.0 (5725-A38)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Nicht zugelassene Komponenten
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, eine der folgenden Komponenten oder Funktionen des Programms zu verwenden:
Parallel Operations (DDL/DML/BAR)
Distributed Operations
Private Memory Cache for VP
High Performance Loader (HPL)
Storage Optimization Feature (Compression)
Enterprise Replication (ER)
High Availability Data Replication (HDR)
Remote Standalone Secondary (RSS)
Shared Disk Secondary (SDS)
Updatable Secondary
Informix Warehouse Accelerator
Continuous Log Restore
Label Based Access Control
Web Feature Services
Column-level Encryption
Direct I/O - Cooked File
Point-in-Time Table Restore
Primary Storage Manager
Last Commit Isolation
Multiple Triggers
Recovery Time Policy
Node DataBlade
Modifizierbarer Code einer Drittpartei
Soweit IBM in der NOTICES-Datei den Code einer Drittpartei als "Modifizierbaren Code einer Drittpartei" bezeichnet, ist der Lizenznehmer berechtigt, 1) den Modifizierbaren Code einer Drittpartei zu modifizieren und 2) die Programmmodule, die direkt mit dem Modifizierbaren Code einer Drittpartei verbunden sind, zurückzuentwickeln, vorausgesetzt, dies geschieht ausschließlich, um die Modifikationen des Lizenznehmers an einem solchen Code einer Drittpartei zu debuggen. Die Service- und Unterstützungsverpflichtungen von IBM gelten, sofern vorhanden, nur für das unmodifizierte Programm.
Separat lizenzierter Code
Jede in der NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführte Komponente gilt als "Separat lizenzierter Code", der gemäß den Bedingungen der maßgeblichen Drittanbieter-Lizenzvereinbarung und nicht gemäß dieser Vereinbarung für den Lizenznehmer lizenziert wird. Die Drittanbieter-Lizenzvereinbarungen sind in den NON_IBM_LICENSE-Dateien enthalten, die dem Programm beigepackt sind. Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen in der jeweiligen NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Drittanbieter-Lizenzvereinbarung, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung und übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gewährleistung für den separat lizenzierten Code; dies gilt insbesondere in Bezug auf Rechtsmängel, die Freiheit von Rechten Dritter, das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
(b) IBM haftet nicht für unmittelbare und mittelbare Schäden oder Folgeschäden, wie beispielsweise Datenverlust, entgangene Einsparungen und entgangenen Gewinn hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.
Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Die folgenden Begriffe von Teil 1 der Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung finden keine Anwendung: 7. Programmübertragung.
1) Nutzungsbeschränkungen
Die Gesamtsumme der einer bestimmten Programminstallation zugeordneten Ressourcen, einschließlich aller von der Installation verwalteten Datenbanken, darf folgende Werte nicht überschreiten:
1.1) Prozessorlimit
Das Programm erlaubt maximal zwei (2) virtuelle Informix-CPU-Prozessoren (maximale Anzahl von CPUVPs) pro Installation.
1.2) Speicherzuordungslimit
Das Programm erlaubt die Zuordnung von maximal acht (8) Gigabyte Speicherplatz pro Installation des Programms bei einer einzig Installation, unabhängig von dem Volumen des physischen Speichers auf dem physischer Server.
1.3) Datenbankgrößenlimit
Das Programm ermöglicht ein Speichermaximum von fünfzig (50) Gigabyte auf Datenbankserver.
Ein Gigabyte entspricht 2 hoch 30 Byte.
Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird.
L/N: L-UACL-QZP8WB
D/N: L-UACL-QZP8WB
P/N: L-UACL-QZP8WB
Alle hier gemachten Angaben zur Lizenzierung sind rein informativ und ohne Gewähr!
Wir verweisen als Referenz auf die Quellen der IBM: L-UACL-QZP8WB-01-11-2024-zz-de