DB2 Direct Standard Edition V11.1
Die DB2 Direct Standard Edition umfasst alle Funktionen der DB2 Workgroup Server Edition, mit einer speziellen Lizenzmetrik für die digitale Auslieferung in hybriden Cloud Umgebungen.
Die DB2 Direct Advanced Edition wird über die Virtual Processor Core (VPC) Lizenzmetrik auf monatlicher Basis lizenziert.
Für die Virtual Processor Core (VPC) Lizenzmetrik ist das Produkt auf maximal 16 Prozessor Cores und 128 GB Instanzspeicher limitiert. Diese Beschränkungen gelten für physikalische und virtuelle Server. Bei virtuellen Umgebungen sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten.
Verkürzte Zusammenfassung zur VPC Lizenzierung:
Lizenznehmer müssen für jeden dem Programm zur Verfügung stehenden Core (virtuell oder physikalisch) eine VPC Lizenz erwerben. Übersteigt die Anzahl der virtuellen Cores die Gesamtanzahl der physikalischen Cores, so gilt diese als Obergrenze. Es wird eine Mindestlizenzierung von zwei Cores vorgegeben, mit Abweichungen in besonderen Szenarien.
Auszug aus den IBM Lizenzbestimmungen zur VPC Lizenzierung:
"Virtueller Prozessorkern" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein physischer Server ist ein physischer Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein-/Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer, der durch Partitionierung der in einem physischen Server vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter physischer Server. Ein Prozessorkern (der häufig als Prozessor oder CPU bezeichnet wird) ist eine Funktionseinheit innerhalb einer Datenverarbeitungseinheit, die Instruktionen interpretiert und ausführt. Ein Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder mehreren Rechenwerken für arithmetische und logische Operationen. Ein virtueller Prozessorkern ist ein Prozessorkern in einem nicht partitionierten physischen Server oder ein virtueller Kern, der einem virtuellen Server zugeordnet ist. Der Lizenznehmer muss für jeden virtuellen Prozessorkern, der dem Programm zur Verfügung steht, eine Berechtigung erwerben.
Der Lizenznehmer muss für jeden physischen Server ausreichende Berechtigungen für 1) die Summe aller verfügbaren virtuellen Prozessorkerne auf allen virtuellen Servern, die dem Programm zur Verfügung stehen, oder 2) alle verfügbaren Prozessorkerne auf dem physischen Server erwerben, wobei der niedrigere Wert zur Anwendung kommt.
Sofern unten in dieser Lizenzinformation nicht ausdrücklich auf eine Ausnahme hingewiesen wird, muss das Programm für alle physischen und virtuellen Server, auf denen das Programm installiert wird, für mindestens 2 virtuelle Prozessorkerne lizenziert werden. Wird das Programm in einem Server-Cluster eingesetzt, dessen Server entweder über Datenbankpartitionierung oder über die pureScale-Clustering-Technologie für die Zusammenarbeit konfiguriert sind, dann bezieht sich das Minimum von 2 virtuellen Prozessorkernen auf den Server-Cluster.
Referenz: Lizenzbestimmungen IBM DB2 Direct Standard Edition 11.1 Programm 5725-Z98
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